Eine individuelle Lernförderung braucht Zeit. Doch Zeit ist Geld und Geld ist knapp.
Wir haben großartige Neuigkeiten: Wir dürfen verkünden, dass der Lela Leipzig durch eine Kooperation mit der Stadt Leipzig nun in die Anbieterliste für Lernförderung aufgenommen ist und Bildungsgutscheine entgegennehmen darf!
Das heißt konkret: Für die Fächer Deutsch, Mathe und Englisch stehen wir mit unserer einzigartigen Kombination aus fachlicher Förderung und Lerncoaching im 1:1-Betreuungsverhältnis für Ihre Schüler bereit. Die Kosten trägt das Sozialamt bzw. das Jobcenter.
Wann ist eine Lernförderung im Sinne des Bildungsgutscheines förderbar?
- Das Erreichen der wesentlichen Lernziele (im Regelfall die Versetzung) ist gefährdet.
- Im Falle der Erteilung von Lernförderung besteht eine positive Versetzungsprognose.
- Die Leistungsschwäche ist nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes
Fehlverhalten oder Nichtteilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten der Schule
zurückzuführen. - Geeignete kostenfreie schulische Angebote hinsichtlich des festgestellten Lernförderbedarfs
bestehen nicht.
Wer kann diese Leistungen erhalten?
- Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach SGB II, Wohngeld nach dem WoGG, Leistungen nach § 2 oder 3 AsylbLG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen und Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach SGB XII beziehen und
Wer gewährt die Leistung?
Die Leistungsgewährung erfolgt für leistungsberechtigte Kinder/ Schüler und Schülerinnen/ junge Volljährige immer bei der zuständigen Stelle (Jobcenter bzw. Sozialamt).
Für jede Leistung ist pro Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Was ist zu tun?
- Die Familie und/oder die Schule nimmt Kontakt zum Lela Leipzig auf – gemeinsam füllen wir die notwendigen Formulare aus.
- Die beiden Formulare werden bei der zuständigen Stelle eingereicht (Jobcenter oder Sozialamt).
- Auf Grundlage des erhaltenen Bildungsgutscheins vereinbaren wir uns die nächsten Termine.
- Und los geht’s!
Weitere Informationen gibt es hier.